Rahmenbedingungen des Freiwilligeneinsatzes
Bewerber für Projekte, die über das EU-Programm gefördert werden, müssen bei Beginn des Einsatzes zwischen 18 und 30 Jahren alt sein. Bewerber für weltwärts-Projekte zwischen 18 und 28.Leistungen
- Ein monatliches Taschengeld
- Unterkunft und Verpflegung gestellt oder bezahlt
- Reisekosten zu den Seminaren
- Fahrtkosten ins Aufnahmeland zu Dienstbeginn und Dienstende
- Bei Bedarf einen Intensiv-Sprachkurs im Gastland
- 25 Tage Begleitseminare (Einführungs-, Vorbereitungs-, Zwischenauswertungs- und Schlussauswertungswoche)
- eine Auslandskrankenversicherung sowie eine Unfall- und Haftpflichtversicherung
- notwendige Impfungen (nach vorheriger Absprache)
- Visums- und Aufenthaltserlaubniskosten
Ablauf des freiwilligen Friedensdienstes:
Vorbereitung
Während des Einführungsseminars lernst du deine Kolleg*innen deines Freiwilligenjahrgangs kennen und erhältst viele wertvolle Hinweise für deinen Aufenthalt im Ausland und die Vorbereitungszeit darauf. Im Vorbereitungsseminar stehen, neben notwendigen Infos zum Organisatorischen, inhaltliche Einheiten auf dem Programm und es bleibt viel Raum für praktische und persönliche Fragen. Den Abschluss der Vorbereitungszeit bildet die Entsendefeier durch pax christi. Anschließend reist du gemeinsam mit deinen Jahrgangskolleg*innen zu einem Intensivsprachkurs in deinem Einsatzland. Mit dem neuen sprachlichen Rüstzeug ausgestattet geht es in die Einsatzstelle.
Eine persönliche Vorbereitung in Form von Aneignung wichtiger Kenntnisse (z.B. pädagogische Grundkenntnisse) für die jeweilige Einsatzstelle ist hilfreich.
Zwischenauswertung
Nach ca. 6 Monaten im Projekt findet eine Zwischenauswertung statt. Diese bietet die Chance, eine Zwischenbilanz zu ziehen, sich mit anderen Freiwilligen auszutauschen und eventuelle Probleme zu lösen.
Begleitung
Während des freiwilligen Friedensdienstes erfolgt eine regelmäßige Begleitung durch pax christi. In den Einsatzstellen stehen außer den Vorgesetzten weitere Ansprechpartner*innen zur Verfügung. Wir bemühen uns Mentoren für alle Einsatzorte zu organisieren, damit auch eine gute Betreuung außerhalb des Arbeitsplatzes vor Ort gewährleistet ist.
Schlussphase
Zurück in Deutschland siehst du bei der Schlussauswertung deine Freiwilligenkolleg*innen wieder. Durch die Erzählungen der gemachten Erfahrungen, einer Auswertung deines freiwilligen Friedensdienstes im Ausland und inhaltlichen Arbeiten zum Thema „Rückkehr“ soll dir so die Wiedereingliederung in der Heimat erleichtert werden. Auf der pax-christi-Diözesanversammlung wird dein Jahrgang offiziell verabschiedet.
Arbeitszeit und Urlaubsanspruch
Als Freiwillige*r arbeitest du im Projekt, abhängig von den Gegebenheiten in der Einsatzstelle, ca. 35 Stunden in der Woche. Während der Dienstzeit im Projekt besteht ein Anspruch auf 24 Tage Urlaub.
Finanzierung
Pax christi
beantragt für die Durchführung der freiwilligen Friedensdienste staatliche
Zuschüsse im EU-Programm „Europäischer Solidaritätskorps“ (ESK) und im Programm
„weltwärts“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ). Je nachdem in welche Einsatzstelle du entsandt wirst,
erfolgt dein Dienst nach dem jeweiligen Förderprogramm – für uns bleibst du
allerdings unabhängig von der rechtlichen Entsendeform der*die „Friedi“ (freiwillige*r
Friedensdienstleistende*r).
Eine 12-monatige Entsendung eines Friedis kostet pax christi als Träger ca. 10.000 €, um die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Reise, Versicherung, Sprachkurs, Seminar- und Begleitkosten abzudecken. Diese Kosten werden zum Großteil durch die beiden Förderprogramme gedeckt. Um auch die restliche Finanzierung zu gewährleisten und um dich inhaltlich zu unterstützen, ist der Aufbau eines Unterstützerkreises der Friedis erwünscht. Dieser Unterstützerkreis spendet idealerweise auch in den Solidaritätstopf eures Jahrgangs. Pax christi steht euch dabei zur Seite und hilft bei der Organisation und Koordination.
Freiwilligenrundbrief
Als Dankeschön erhalten alle Unterstützer*innen den alle 3 Monate erscheinenden Freiwilligenrundbrief, in dem ihr über euren freiwilligen Friedensdienst berichtet.
Selbstverständlich erhalten alle Unterstützer*innen für Ihre Spenden eine Spendenbescheinigung. Das Geld kommt ausschließlich den freiwilligen Friedensdiensten zugute.
Kindergeldanspruch
Nach §2 Bundeskindergeldgesetzt besteht für Freiwillige, die einen Freiwilligendienst im Rahmen des „Europäischen Solidaritätskorps“ oder des „weltwärts“-Programmes leisten, der gesetzliche Kindergeldanspruch weiter fort.